Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Leistungen und Angebote der Firma Picky Company Verwaltungs UG, Geschäftsbereich Terra Miles (nachfolgend Terra Miles) genannt, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Soweit in diesen AGB von „Auftraggebern“ die Rede ist, ist damit der unmittelbare Vertragspartner (zumeist ein Transportunternehmen oder Gewerbetreibender) gemeint. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen nur das Angebot von Dienstleistungen.

  1. Bei der Durchführung von Fahraufträgen gelten für die Mitarbeiter der Firma Terra Miles die im
    Fahrpersonalgesetz/Fahrpersonalverordnung festgelegten Lenk- und Ruhezeiten.
  1. Der Auftraggeber ist den Mitarbeitern der Firma Terra Miles gegenüber nicht direkt, sondern nur
    Auftragsgebunden weisungsberechtigt.
  1. Mitarbeiter der Firma Terra Miles dürfen nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers
    eingebunden werden.

Das Abwerben von Mitarbeiter der Firma Terra Miles ist untersagt.

  1. Der Auftraggeber hat der Firma Terra Miles bei Auftragserteilung die Notwendigkeit bestimmter
    Qualifikationen des benötigten Fahrers ( ADR-Schein, Staplerschein, BF3 Lizenz usw.) sowie  
    etwaige Besonderheiten der Fracht (hängendes Fleisch, Fassware, Gefahrgut etc.) mitzuteilen.
  1. Die zum Transport notwendigen Sicherheits- und Schutzausrüstungen sind vom Auftraggeber
    dem Fahrer der Firma Terra Miles zur Verfügung zu stellen.     
  1. Die Firma Terra Miles verpflichtet sich vertraglich ihren Auftraggebern gegenüber zur
    Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten vor, während und nach Ablauf der
    Geschäftsbeziehung.
  1. Die Firma Terra Miles bescheinigt dem Auftraggeber die gefahrene Fahrstrecke durch
    aushändigen eines entsprechenden Nachweises z.B. Tagesfahrbericht zu dokumentieren.
  1. Fahrten, die nicht am Standort des Auftraggebers beginnen, gelten als angetreten, wenn der
    Ersatzfahrer die Anreise zum vereinbarten Übergabepunkt begonnen hat. Wird ein solcher Auftrag
    während der Anreise storniert, ist die Firma Terra Miles berechtigt , die anfallende An-Abreise-
    sowie anfallende Übernachtungen in Rechnung zu stellen.
  1. Der Auftraggeber versichert durch Auftragserteilung den verkehrssicheren Zustand des
    zur Verfügung gestellten Fahrzeuges oder Fahrzeugkombination, sowie deren ordnungsgemäße
    Beladung und Ladungssicherung. Bei erkennbaren Mängeln der Verkehrssicherheit vor Fahrantritt
    kann der Ersatzfahrer die Übernahme des Fahrzeuges verweigern. Bei während der Fahrt
    auftretenden Mängeln kann der Ersatzfahrer die Fahrt jederzeit unter- bzw. abbrechen. In allen
    Fällen gilt die Fahrt als durchgeführt. Bei nicht erkennbaren Mängeln haftet der Auftraggeber in
    Höhe der durch Polizei/BAG/Zoll verhängten Geldbuße sowie zusätzlich mit jeweils €200,- pro im
    Verkehrszentralregister verhängten Punkt.

Der Auftraggeber versichert, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß Haftpflicht- und Vollkasko versichert sind und eine gültige Güterschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen ist.

  1. Fest gebuchte Termine werden voll berechnet.
  1. Kommt eine im Auftrag gegebene Fahrt durch fernbleiben des LKW vom vereinbarten
    Übergabeort nicht zustande, gilt sie als durchgeführt. Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden
    nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt behält die Firma Terra Miles es sich vor
    Verspätungszuschläge zu berechnen.

  1. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma
    Terra Miles die Sicherstellung der Ausführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
     (Streik, behördliche Anordnung, nachweisbare plötzliche Erkrankung etc.) hat die
     Firma Terra Miles auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu Vertreten.
     Verlängert sich die Ausfallzeit oder wird die Firma TCM von ihrer Verpflichtung frei, so kann der
     Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Auf die genannten
     Umstände kann sich die Firma Terra Miles nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich
     benachrichtigt. Sofern die Firma Terra Miles die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
     und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf
     eine Verzugsentschädigung in Höhe von höchstens 10% des Rechnungswertes der vom Verzug
     betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind Ausgeschlossen, es sei denn, der
     Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Firma Terra Miles.
      Die Firma Terra Miles ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  1. Alle Beanstandungen bezüglich der Ausführung des Fahrauftrages sind unverzüglich nach
    Erkennen des Mangels noch während der Ausübung der Fahrtätigkeit des Ersatzfahrers
    anzuzeigen. Dazu verpflichtet sich die Firma Terra Miles zur ständigen telefonischen
    Erreichbarkeit. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Alle anderen
    Beanstandungen sind sofort nach Feststellung, spätestens jedoch 3 Wochen nach Entstehung
    schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen, die später als 3 Wochen nach Beendigung des Auftrages
    eingehen, sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn , sie waren innerhalb der Frist nicht
    erkennbar. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung ist eine etwaige Haftung von
    der Firma Terra Miles auf Nachbesserung als solche unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche,
    namentlich solcher auf Schadenersatz, beschränkt. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des
    HGB, unterliegt er der Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Wenn sich ein Mangel in der Leistung oder
     der Zuverlässigkeit zeigt, muss dieser der Firma Terra Miles unverzüglich angezeigt werden.
     Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Terra  Miles stehen nur den unmittelbaren
     Vertragspartnern zu und sind nicht abtretbar.
  1. Die Höhe der Vergütung für durchgeführte Fahrten richtet sich ausschließlich nach dem zwischen
    Auftraggeber und der Firma Terra Miles vereinbarten Entgelten und nicht nach der effektiven
    Lenkzeit.
  1. Die Firma Terra Miles behält es sich vor an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 0.00 und 24
    Uhr entsprechende Zuschläge zu erheben.
  1. Alle von der Firma Terra Miles gespeichert Kundendaten und Informationen unterliegen dem
    Datenschutz und werden vertraulich behandelt. Die Firma Terra Miles verpflichtet sich,    
    Kundendaten und Informationen nur an Stellen weiterzugeben, denen gegenüber eine rechtliche
    Verpflichtung auf Grund geltender Gesetze und Verordnungen besteht ( Bundesamt für  
    Finanzen).
  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen(werden wöchentlich erstellt) der Firma
    Terra Miles sofort nach  Rechnungsgestellung ohne Abzug Zahlbar. Eine Zahlung gilt erst als
     erfolgt, wenn die Firma Terra Miles über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Unter Umständen
     kann die Firma Terra Miles eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen. Das Ändern
     der Rechnungen ist ausdrücklich untersagt, ebenfalls die Verrechnung mit anderen Rechnungen.
     Fehlerhafte Rechnungen müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich angezeigt werden.
  1. (1) Die Firma Terra Miles haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
    fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragsverhältnisses beruhen und die noch als typische
    Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für
    Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit.

      (2) Die Haftungsbeschränkung berührt auch nicht die Verpflichtung der Firma Terra Miles zur
            ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig
            vertraut und vertrauen darf. TCM weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin,
            dass die Objektpräsentation zu bestimmten Zeiten beeinträchtigt sein kann und zwar  

  1. a) aus technischen Gründen,
  1. b) aufgrund von Massnahmen, die auch im Interesse des Anbieters erfolgen, wie z. B. Wartungs-
            und Instandsetzungsarbeiten oder
  1. c) in Fällen höherer Gewalt

Die Firma Terra Miles wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.

  1. Mündliche Nebenabsprachen, Ergänzungen oder Änderungen des Auftrages, benötigen
    schriftliche Bestätigung seitens der Firma Terra Miles. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser
    Vereinbarung.
  1. Alle Preise sind Netto, verstehen sich also zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  1. Als Gerichtstand wird Aachen vereinbart.

Salvatorische Klausel.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages / der AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahe kommen.